BFSG · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Abmahnung wegen Barrierefreiheit (BFSG)? Die neue Abmahnwelle ist da.

Seit Juni 2025 verschicken Kanzleien massenhaft Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit. Zahlen Sie nicht vorschnell – viele dieser Abmahnungen sind anfechtbar.

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Wichtig: Nicht vorschnell zahlen!

Die ersten BFSG-Abmahnungen enthalten oft formale Mängel. Viele Juristen empfehlen, die Forderung nicht ohne Prüfung zu akzeptieren. Lassen Sie Ihren Fall zuerst kostenlos einschätzen.

Was ist eine BFSG-Abmahnung?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wer ist betroffen?

  • B2C-Unternehmen mit Webshops, Apps oder Online-Diensten
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter + <2 Mio. € Umsatz), jedoch nur bei Dienstleistungen

Die ersten Abmahnungen

Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH aus Düsseldorf verschickt im Auftrag von Christopher Liermann die ersten bekannten BFSG-Abmahnungen.

  • Forderung: 1.032,44 € (Vergleich: 595 € in 10 Tagen)
  • Plus Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Typische Verstöße in Abmahnungen

  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern
  • Unzureichende Farbkontraste
  • Nicht per Tastatur bedienbar
  • Fehlende ARIA-Labels
  • Videos ohne Untertitel

Bußgelder: Marktüberwachungsbehörden können zusätzlich Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen.

Berechtigt oder anfechtbar?

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen, ob Ihre Abmahnung anfechtbar ist.

Wann die Abmahnung berechtigt sein kann

  • Webshop/App ist tatsächlich nicht barrierefrei
  • Unternehmen liegt über der Kleinstunternehmen-Schwelle
  • Konkrete Verstöße sind benannt

Wann die Abmahnung anfechtbar sein kann

  • Pauschale Vorwürfe ohne konkrete Verstöße
  • Kleinstunternehmen-Ausnahme greift
  • Formale Mängel der Abmahnung
  • Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung

So reagieren Sie richtig

In 5 Schritten von der Abmahnung zur Lösung.

1

Ruhe bewahren

Die meisten BFSG-Abmahnungen lassen sich gut lösen. Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil.

2

Frist notieren

Notieren Sie die gesetzte Frist. In der Regel 14–21 Tage. Lassen Sie die Frist nicht unbemerkt verstreichen.

3

Nicht vorschnell zahlen

Zahlen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung. Viele Forderungen sind überhöht oder unberechtigt.

4

Prüfen lassen

Lassen Sie die Abmahnung kostenlos von uns prüfen. Wir bewerten die Erfolgsaussichten innerhalb von 30 Minuten.

5

Professionell antworten

Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren – nicht mit der beigefügten Erklärung des Abmahners.

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Häufige Fragen zur BFSG-Abmahnung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um BFSG-Abmahnungen.

Ab wann gilt das BFSG?
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Ab dem 5. Januar 2026 werden die Anforderungen auch aktiv von Behörden kontrolliert.
Betrifft das BFSG meine Webseite?
Das BFSG betrifft B2C-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über Webshops, Apps oder Online-Dienste anbieten. Reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein.
Was kostet eine BFSG-Abmahnung?
Die ersten bekannten BFSG-Abmahnungen fordern rund 1.000 € an Anwaltskosten plus Unterlassungserklärung. Bei Vergleich werden oft 595 € innerhalb von 10 Tagen angeboten.
Wer kann wegen BFSG abmahnen?
Mitbewerber (über das UWG), Verbraucherschutzverbände und die Wettbewerbszentrale. Zusätzlich können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder bis 100.000 € verhängen.
Was sind die WCAG 2.1 AA-Anforderungen?
WCAG 2.1 Level AA umfasst Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und korrekte Seitenstruktur. Diese Anforderungen bilden die technische Grundlage für die Barrierefreiheit nach BFSG.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Nein. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 ohne weitere Übergangsfristen. Unternehmen müssen die Anforderungen ab diesem Datum erfüllen.
Was tun bei einer Abmahnung von CLAIM Rechtsanwälte?
CLAIM Rechtsanwälte aus Düsseldorf sind die ersten bekannten Absender von BFSG-Abmahnungen. Viele Juristen kritisieren die pauschalen Screenshots ohne konkrete Verstöße. Wir empfehlen: Nicht vorschnell zahlen, sondern den Fall kostenlos von uns prüfen lassen.