Abmahnung erhalten? Nicht vorschnell zahlen.

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Diese Unternehmer haben nicht vorschnell gezahlt

Über 850 Fälle bearbeitet. Hier sind einige Stimmen unserer Mandanten.

4,9 von 5 Sternen — basierend auf 120+ Mandantenbewertungen

Innerhalb von 20 Minuten hatte ich eine klare Einschätzung. Die Forderung von 1.400 € konnte auf 350 € reduziert werden. Allein hätte ich aus Panik alles gezahlt.

M. Schmidt

Geschäftsführer, E-Commerce

Urheberrecht
Die BFSG-Abmahnung war komplett unberechtigt. Ohne die kostenlose Ersteinschätzung hätte ich 1.032 € gezahlt — für nichts.

K. Weber

Inhaberin, Online-Shop

BFSG
Professionell, schnell und verständlich erklärt. Keine versteckten Kosten, kein Verkaufsdruck. Genau so sollte es sein.

T. Müller

Freelancer, IT-Beratung

Kaltakquise
Zugelassener Rechtsanwalt
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Anwaltliche Schweigepflicht
DSGVO-konform

Bewiesene Ergebnisse

Anonymisierte Fallbeispiele. Jeder Fall ist individuell — vergangene Ergebnisse sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

BFSGBarrierefreiheit
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Online-Händler erhielt BFSG-Abmahnung mit pauschalen Vorwürfen. Nach anwaltlicher Prüfung: formale Mängel — Forderung erfolgreich zurückgewiesen.

UrheberrechtStockfoto
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Reisebüro nutzte ein Stockfoto ohne gültige Lizenz. Durch Verhandlung konnte die Forderung um 75 % reduziert werden.

KaltakquiseTelefonwerbung
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Ergebnis

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Versicherungsmakler wurde wegen telefonischer Kaltakquise abgemahnt. Die überhöhte Forderung konnte erheblich reduziert werden.

BFSGKleinstunternehmen
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Forderung

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Ergebnis

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Kleinunternehmer mit Onlineshop. Prüfung ergab: Unternehmen fiel unter die Ausnahmeregelung. Abmahnung war unberechtigt.

Von der Abmahnung zur Lösung — in 5 Schritten

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Ihre Entscheidung

Kein Druck

Sie entscheiden in Ruhe. Auf Wunsch übernehmen wir die weitere Vertretung.

Fristablauf beachten

Jeder Tag ohne Antwort kostet Sie bares Geld

Die meisten Abmahnungen setzen eine Frist von 7 bis 14 Tagen. Verstreicht sie ohne Reaktion, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen — mit Gerichtskosten ab 2.000 € aufwärts, zusätzlich zur ursprünglichen Forderung.

Abmahnung heute erhalten? Ihre Frist läuft voraussichtlich bis zum 14. März 2026. Die Prüfung dauert weniger als 2 Minuten.

Was kostet Nichtstun?

Drei Wege, auf eine Abmahnung zu reagieren — und was sie jeweils kosten.

Ignorieren

Schlimmster Fall

  • Einstweilige Verfügung durch das Gericht
  • Verfahrenskosten ab 2.000 € aufwärts
  • Vollstreckung und Ordnungsgeld möglich
Risiko: 3.000–10.000 €+
Empfohlen

Abmahnschutz24

Beste Option

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  • Rechtsanwalt prüft und verhandelt für Sie
  • 87 % unserer Mandanten zahlen weniger als gefordert
  • Kein Risiko — Sie zahlen nichts für die Prüfung
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Selbst antworten

Riskant

  • Fehlerhafte Unterlassungserklärung bindet Sie jahrelang
  • Zu hohe Vertragsstrafe unwissentlich akzeptiert
  • Keine Verhandlung — volle Zahlung
Risiko: Volle Forderung + Folgekosten

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt — Spezialist für IT-Recht

850+ Fälle8+ Jahre
„Viele Abmahnungen nutzen die Angst der Empfänger aus. Meine Aufgabe: Ihnen in 30 Minuten sagen, ob die Forderung berechtigt ist — und wenn nicht, sie abzuwehren.“

Unser Versprechen an Sie

Kostenlose Ersteinschätzung

Die Prüfung Ihres Falls ist zu 100 % kostenlos. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. Sie zahlen nur dann etwas, wenn Sie sich aktiv für eine weitergehende Vertretung entscheiden.

Keine Verpflichtung

Die Ersteinschätzung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten unsere Empfehlung und entscheiden selbst, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten.

Ihre Daten gehören Ihnen

Ihre Dokumente und Daten werden vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben. Alle Übertragungen sind SSL-verschlüsselt.

Transparente Kosten

Wenn Sie sich für eine weitergehende Vertretung entscheiden, besprechen wir die Kosten vorab. Keine Überraschungen, keine Nachforderungen. Die Anwaltskosten liegen fast immer deutlich unter der Forderung.

Noch unsicher?

Wir kennen die häufigsten Bedenken — und haben Antworten.

Ja. Die Ersteinschätzung ist komplett kostenlos — ohne Wenn und Aber. Wir finanzieren diesen Service, weil viele Mandanten sich nach der Ersteinschätzung für eine weitergehende Vertretung entscheiden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
Jeder Fall wird von einem zugelassenen, auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft. Wir haben bereits über 850 Fälle bearbeitet und sind auf Abmahnungen im digitalen Bereich spezialisiert. Unsere Mandanten empfehlen uns weiter — das ist unser bester Vertrauensbeweis.
Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Fallprüfung verwendet, verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt. Wir verkaufen oder teilen Ihre Daten nicht. Nach Abschluss des Falls können Sie die Löschung Ihrer Daten jederzeit verlangen.
Sie erhalten per E-Mail eine klare Einschätzung mit Handlungsempfehlungen. Danach entscheiden Sie selbst: Sie können den Fall eigenständig weiterverfolgen oder uns mit der Vertretung beauftragen. Es gibt keinen Automatismus und keinen Druck.
Nein. Die kostenlose Ersteinschätzung ist völlig unverbindlich. Es entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Zahlungspflicht. Erst wenn Sie sich aktiv für eine weitergehende Beauftragung entscheiden, schließen wir einen transparenten Mandatsvertrag.

In 87 % der Fälle konnten wir die Forderung reduzieren oder abwehren

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Häufig gestellte Fragen

Die Ersteinschätzung bei Abmahnschutz24 ist zu 100 % kostenlos und unverbindlich. Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft Ihren Fall und Sie erhalten eine klare Empfehlung — ohne versteckte Kosten.
In der Regel erhalten Sie Ihre Ersteinschätzung innerhalb von 30 Minuten nach dem Hochladen Ihrer Abmahnung. Wir sind auch am Wochenende erreichbar.
Nicht unbedingt. Viele Abmahnungen enthalten überzogene Forderungen oder weisen formale Fehler auf. In 87 % der Fälle konnten wir die Forderung reduzieren oder vollständig abwehren. Zahlen Sie niemals vorschnell.
Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall und werden vor Beauftragung transparent mit Ihnen besprochen. In vielen Fällen liegen die Anwaltskosten deutlich unter der ursprünglichen Forderung — ein Nettogewinn für Sie. Bei der Ersteinschätzung nennen wir Ihnen konkrete Zahlen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Urheberrechts-Abmahnungen konnten wir Forderungen durchschnittlich um 60–80 % reduzieren. Bei BFSG-Abmahnungen wurden viele Forderungen vollständig abgewehrt. Wir geben Ihnen in der Ersteinschätzung eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall.
Laden Sie Ihre Abmahnung sofort hoch — auch abends oder am Wochenende. Wir priorisieren dringende Fälle. In den meisten Fällen kann die Frist durch ein anwaltliches Schreiben kurz verlängert werden, um ausreichend Handlungsspielraum zu schaffen.

Noch Fragen? Laden Sie einfach Ihre Abmahnung hoch — die kostenlose Ersteinschätzung beantwortet die meisten Fragen direkt für Ihren konkreten Fall.

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